Auf dem Gebiet der
Steuerveranlagung übernehmen wir die Erstellung und Abgabe von sämtlichen
Steuererklärungen für Privatpersonen sowie für Unternehmen jeder Rechtsform (Einzelunter- nehmen, Freiberufler, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, inkl. inländische Tochter- gesellschaften oder Niederlassungen ausländischer Unternehmen), insbesondere
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt, prüfen die ergangenen Steuer- bescheide, legen ggf. Rechtsbehelfe ein und kontrollieren die Einhaltung der Fälligkeitstermine.
Unsere
Steuerkanzlei bietet neben der kompletten Übernahme aller mit der
Buchhaltung verbundenen Aufgaben Lösungen an, die von uns auf die jeweiligen individuellen Verhältnisse unserer Mandanten zugeschnitten werden. Beispielsweise können wir die Lohn
buchführung arbeitsteilig durch Führung der Lohnkonten und Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen übernehmen. Lohn- und Gehaltsabrechnungen können auch in englischer Sprache erstellt werden. Des Weiteren können wir ein digitales Belegwesen einrichten. Mit den EDV-Programmen unserer
Steuerkanzlei sind wir zudem in der Lage, zeitnah betriebswirtschaftliche Auswertungen der Finanzbuchhaltung bereitzustellen und zwar in deutscher, englischer und russischer Sprache. Risiken und Potenziale des Unternehmens lassen sich so mit unserer Unterstützung frühzeitig erkennen.
Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch bei den
Jahresabschlussarbeiten und übernehmen die Jahresabschlusserstellung unter optimaler Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte sowie die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Unternehmensregister. Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten bei
Aussenprüfungen des Finanzamts, z.B. bei
Umsatzsteuer- oder
Lohnsteuersonderprüfungen aber auch bei Sozialversicherungsprüfungen.