AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei | Steuerveranlagung
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Auf dem Gebiet der Steuerveranlagung übernehmen wir die Erstellung und Abgabe von sämtlichen Steuererklärungen für Privatpersonen sowie für Unternehmen jeder Rechtsform (Einzelunter- nehmen, Freiberufler, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, inkl. inländische Tochter- gesellschaften oder Niederlassungen ausländischer Unternehmen), insbesondere
  • Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen sowie Zusammenfassende Meldungen,
  • Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen und zwar sowohl für beschränkt, als auch für unbeschränkt Steuerpflichtige,
  • Umsatzsteuererklärungen und Anträge im Umsatzsteuervergütungsverfahren sowie
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen und zwar hier ebenfalls sowohl für beschränkt, als auch für unbeschränkt Steuerpflichtige.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt, prüfen die ergangenen Steuer- bescheide, legen ggf. Rechtsbehelfe ein und kontrollieren die Einhaltung der Fälligkeitstermine.

Unsere Steuerkanzlei bietet neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchhaltung verbundenen Aufgaben Lösungen an, die von uns auf die jeweiligen individuellen Verhältnisse unserer Mandanten zugeschnitten werden. Beispielsweise können wir die Lohnbuchführung arbeitsteilig durch Führung der Lohnkonten und Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen übernehmen. Lohn- und Gehaltsabrechnungen können auch in englischer Sprache erstellt werden. Des Weiteren können wir ein digitales Belegwesen einrichten. Mit den EDV-Programmen unserer Steuerkanzlei sind wir zudem in der Lage, zeitnah betriebswirtschaftliche Auswertungen der Finanzbuchhaltung bereitzustellen und zwar in deutscher, englischer und russischer Sprache. Risiken und Potenziale des Unternehmens lassen sich so mit unserer Unterstützung frühzeitig erkennen.

Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch bei den Jahresabschlussarbeiten und übernehmen die Jahresabschlusserstellung unter optimaler Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte sowie die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Unternehmensregister. Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten bei Aussenprüfungen des Finanzamts, z.B. bei Umsatzsteuer- oder Lohnsteuersonderprüfungen aber auch bei Sozialversicherungsprüfungen.