Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung sowohl in aussergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als auch in
Verfahren vor den
Finanzgerichten sämtlicher Bundesländer bis hin zum
Bundesfinanzhof. Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir unsere umfangreichen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der
Steuerstreitverfahren konsequent für sie einsetzen.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei ertrag
steuerlichen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des nationalen Ertrag
steuerrechts, des
internationalen
Steuerrechts und des
europäischen
Steuerrechts.
Auch im
Steuerrecht heisst "Recht haben" nicht immer auch gleichzeitig "Recht bekommen". Deshalb steht am Anfang unserer Tätigkeit die Strategieberatung. Wir klären den Sachverhalt gemeinsam mit unseren Mandanten auf, erstellen eine detaillierte Risiko- und Kostenanalyse unter Berücksichtigung der langen, oft mehrere Jahre dauernden Verfahrensdauer und spielen verschiedene Streit- und Streitbeilegungsszenarien durch.
Wenn die Entscheidung für ein bestimmtes Vorgehen gefallen ist, begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten auf dem Weg zum optimalen Ergebnis. Dazu gehört die Erstellung fundierter Schriftsätze ebenso wie die Vertretung in aussergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen.