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Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung sowohl in aussergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als auch in Verfahren vor den Finanzgerichten sämtlicher Bundesländer bis hin zum Bundesfinanzhof. Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir unsere umfangreichen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Steuerstreitverfahren konsequent für sie einsetzen.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei ertragsteuerlichen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des nationalen Ertragsteuerrechts, des internationalen Steuerrechts und des europäischen Steuerrechts.

Auch im Steuerrecht heisst "Recht haben" nicht immer auch gleichzeitig "Recht bekommen". Deshalb steht am Anfang unserer Tätigkeit die Strategieberatung. Wir klären den Sachverhalt gemeinsam mit unseren Mandanten auf, erstellen eine detaillierte Risiko- und Kostenanalyse unter Berücksichtigung der langen, oft mehrere Jahre dauernden Verfahrensdauer und spielen verschiedene Streit- und Streitbeilegungsszenarien durch.

Wenn die Entscheidung für ein bestimmtes Vorgehen gefallen ist, begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten auf dem Weg zum optimalen Ergebnis. Dazu gehört die Erstellung fundierter Schriftsätze ebenso wie die Vertretung in aussergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen.