In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Gestaltungen und in Unternehmenskrisen können etwaige steuerstrafrechtliche Folgen schnell übersehen werden. Aus diesem Grund ist die Präventivberatung im Steuerstrafrecht ein integraler Bestandteil unserer Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung.