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In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Gestaltungen und in Unternehmenskrisen können etwaige steuerstrafrechtliche Folgen schnell übersehen werden. Aus diesem Grund ist die Präventivberatung im Steuerstrafrecht ein integraler Bestandteil unserer Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung.

Aber auch unabhängig davon bieten wir kompetente Beratung im Steuerstrafrecht und Unterstützung bei Steuerstrafverfahren, insbesondere bei Bilanzdelikten. Das Steuerstrafrecht ist eines der Rechtsgebiete, in welchem eine Mehrfachqualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht besonders nützlich ist. In Fällen mit Bezug zum Steuerstrafrecht begleiten wir unsere Mandanten möglichst frühzeitig, beispielsweise bereits bei der Auseinandersetzung mit der Steuerfahndung oder versuchen drohende steuerstrafrechtliche Verfahren durch eine Selbstanzeige zu verhindern. Dadurch ist es häufig möglich etwaige Streitigkeiten schon in einem frühen Stadium beizulegen und ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Verfahren vor den Strafgerichten abzuwenden.