AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei | Steuergestaltung
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Die nationale und internationale Steuergestaltungsberatung von Privatpersonen und Unternehmen gehört zu den ausgewiesenen Kernkompetenzen unserer Kanzlei. In einem schwer überschaubaren Steuerrecht die optimalen Entscheidungen zu treffen, ist auch für einen Steuerberater und / oder Fachanwalt für Steuerrecht nur auf der Grundlage von langjährigen Erfahrungen und komplexem Wissen möglich. Dies gilt umsomehr, als die steuerlichen Verhältnisse auch kleiner und mittelständischer Unternehmen in zunehmendem Umfang durch internationales Steuerrecht und europäisches Steuerrecht beeinflusst werden.

Wir bieten unseren Mandanten umfassende Steuerrechtskenntnisse und hohe Analysekompetenz in allen relevanten Steuergestaltungsfragen, vor allem auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Unsere Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Steuergestaltung umfassen u.a.
  • die Rechtsformwahl sowie die Unternehmensfinanzierung,
  • die internationale Standortplanung,
  • die Gestaltung von Unternehmensverträgen und Unternehmensverbindungen,
  • die Gestaltung von Liefer- und Leistungsbeziehungen, insbesondere bei der Implementierung oder Änderung von Vertriebsstrukturen,
  • die Besteuerung von Arbeitnehmern, auch bei internationalen Personalentsendungen,
  • die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen,
  • die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen einschließlich der Verschmelzung und Spaltung, des Formwechsels und der Betriebsaufspaltung sowie grenzüberschreitende Umwandlungen,
  • die steuerliche Optimierung beim Kauf- und Verkauf von Unternehmen,
  • die Sanierungsberatung und dabei insbesondere bilanzielle und steuerliche Aspekte,
  • die steuerliche Optimierung von Immobilieninvestitionen im Inland und im Ausland,
  • die Strukturierung von Immobilien-, Private Equity- und Venture Capital-Fonds,
  • die Gestaltung der Unternehmensnachfolge und die private Vermögensnachfolgeplanung,
  • den Wegzug ins Ausland.