zur Anwendung und Auslegung des Aussensteuergesetzes und von Doppelbesteuerungsabkommen,
zur internationalen Standortplanung (u.a. Erstellung von internationalen Steuerbelastungsvergleichen),
zur Gestaltung von Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland,
zur Gestaltung von Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland,
zu Umsatzsteuerfragen beim Liefer- und Leistungsverkehr innerhalb der EU und beim Import / Export,
zu grenzüberschreitenden Umwandlungen,
zur Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern im Inland sowie von inländischen Mitarbeitern im Ausland und zu internationalen Personalentsendungen,
zur Gestaltung von grenzüberschreitenden Fondsstrukturen,
zur steuerlichen Optimierung von Immobilienanlagen im Inland und im Ausland,
zum Wegzug von Privatpersonen ins Ausland und zum Zuzug aus dem Ausland.
Wir erbringen unsere Beratungsleistungen als deutsche Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater im Schwerpunkt auf der Grundlage des deutschen und des europäischen Rechts. Umfangreiche Datenbanken sowie zahlreiche Kontakte zu ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gewährleisten unseren Mandanten jedoch auch zum ausländischen Recht bestmögliche Beratung und Unterstützung sowie ein Höchstmass an Flexibilität. Die Mitarbeiter unserer Kanzlei sprechen deutsch, englisch und russisch.