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Wir verfügen auch zu grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere im Verhältnis zum angrenzenden Ausland (Österreich, Schweiz, usw.) und zu den übrigen wichtigen deutschen Handelspartnern (USA, Kanada, England, Russland usw.) über langjährige Erfahrungen und fundierte Kenntnisse. Dadurch können wir unsere Mandanten kompetent bei der Durchführung internationaler Transaktionen unterstützen.

Wir erbringen unsere Beratungsleistungen als deutsche Rechtsanwälte, Steuerberater und Fachanwälte im Schwerpunkt auf der Grundlage des deutschen und des europäischen Rechts. Umfangreiche Kontakte zu ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gewährleisten unseren Mandanten jedoch auch zum ausländischen Recht bestmögliche Beratung und Unterstützung sowie ein Höchstmass an Flexibilität. Die Mitarbeiter unserer Kanzlei sprechen deutsch, englisch und russisch.