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Das Beratungsfeld Insolvenzrecht, Sanierung, Restrukturierung umfasst die Beratung von Unter-nehmen, Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Gläubigern zu allen rechtlichen Fragen in der Krise und Insolvenz eines Unternehmens.

Im Vorfeld der Unternehmensinsolvenz beraten unsere Rechtsanwälte
  • zu Geschäftsleitungspflichten, Haftungsrisiken und Massnahmen zur Haftungsvermeidung,
  • bei der Durchsetzung und Sicherung von Gläubigerrechten und Neuverhandlung von Verträgen,
  • bei Umschuldungsverhandlungen,
  • bei der Erstellung von Sanierungskonzepten,
  • bei Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich des Verkaufs des Unternehmens oder von Unternehmensteilen,
  • bei der Unternehmensliquidation und
  • bei der Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren und der Vorbereitung von Insolvenzplänen.
Nach Eintritt der Insolvenz beraten unsere Rechtsanwälte
  • Gläubiger bei der Anmeldung von Insolvenzforderungen und Durchsetzung von Rechten,
  • Schuldner, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Gesellschafter bei der Verteidigung gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters,
  • Insolvenzverwalter bei der Vorbereitung, Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen sowie
  • allgemein beim Erwerb von Unternehmen aus der Insolvenzmasse.
Daneben umfasst das insolvenzrechtliche Beratungsspektrum unserer Rechtsanwälte auch Verbraucherinsolvenzen bzw. Privatinsolvenzen, insbesondere die Voraussetzungen einer Restschuldbefreiung.