AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei | Handelsrecht
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Im Handelsrecht umfassen die Beratungsleistungen unserer Wirtschaftskanzlei vor allem Unsere im Handelsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten in sämtlichen Fragen des Vertrags- rechts, in nationalen wie in internationalen Zusammenhängen. Die wirtschaftsrechtliche Beratung durch unsere Rechtsanwälte umfasst insbesondere Kaufverträge, einschliesslich Grundstücks- kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Aufträge, Vertriebsverträge, Agenturverträge, Liefer- und Sukzessivlieferverträge, Outsourcing-Verträge, Produktionsverträge, Beratungsverträge, Dienstleistungsverträge, AGB, Kooperations-Verträge sowie Franchising- und Factoring-Verträge.

Auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts bieten unsere Wirtschaftsanwälte in München laufende Beratung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen sowie Unterstützung bei der Durch- setzung der Ansprüche des Handelsvertreters.

Leasing und Factoring sind wichtige Formen der Unternehmensfinanzierung. Deshalb umfasst die Beratung durch unsere im Handelsrecht spezialisierten Rechtsanwälte alle mit Mobilien- und Immobilienleasing sowie Factoring zusammenhängenden rechtlichen und steuerlichen Fragen.