Im
Handelsrecht umfassen die Beratungsleistungen unserer
Wirtschaftskanzlei vor allem
Unsere im
Handelsrecht spezialisierten
Rechtsanwälte beraten in sämtlichen Fragen des Vertrags- rechts, in nationalen wie in internationalen Zusammenhängen. Die
wirtschaftsrechtliche Beratung durch unsere
Rechtsanwälte umfasst insbesondere Kauf
verträge, einschliesslich Grundstücks- kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Aufträge, Vertriebsverträge, Agenturverträge, Liefer- und Sukzessivlieferverträge, Outsourcing-Verträge, Produktionsverträge, Beratungsverträge, Dienstleistungsverträge, AGB, Kooperations-Verträge sowie Franchising- und Factoring-Verträge.
Auf dem Gebiet des
Handelsvertreterrechts bieten unsere
Wirtschaftsanwälte in
München laufende
Beratung und Gestaltung von
Handelsvertreterverträgen sowie Unterstützung bei der Durch- setzung der Ansprüche des Handelsvertreters.
Leasing und
Factoring sind wichtige Formen der Unternehmensfinanzierung. Deshalb umfasst die Beratung durch unsere im
Handelsrecht spezialisierten
Rechtsanwälte alle mit Mobilien- und Immobilienleasing sowie Factoring zusammenhängenden rechtlichen und
steuerlichen Fragen.