Im
Gesellschaftsrecht umfasst unser
Beratungsspektrum alle Fragen des
Rechts der Personen-
gesellschaften und der
Kapitalgesellschaften, insbesondere im Bereich der
Gesellschafts
gründung und der
Gesellschaftsstruktur, der Vorbereitung und Durchführung von
Gesellschafter- und Hauptversammlungen, der Regelung von Auseinandersetzungen unter
Gesellschaftern sowie zwischen
Gesellschaftern und der
Gesellschaft, der Haftung von
Gesellschaftern,
Geschäftsführern, Vorständen und Führungskräften, der Gestaltung von Unternehmensverträgen, der Errichtung von Joint Ventures und sonstigen Kooperationen, der
Umwandlung von
Gesellschaften durch
Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel, der
Sanierung,
Reorganisation und Liquidierung von Gesellschaften bis hin zum Generationswechsel in Familiengesellschaften.
Unser
Beratungsfeld
Unternehmenskauf,
Private Equity und
Venture Capital (
Wagniskapital) umfasst den Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen, Unternehmenszusammenschlüsse, den
Beteiligungserwerb durch strategische Investoren und/oder Finanzinvestoren, einschliesslich der verschiedenen
Management-Buy-Out Varianten (
MBO,
MBI,
LBO usw.), die Strukturierung der
Akquisitionsfinanzierung, insb. von
Mezzanine Finanzierungen sowie die postakquisitorische Integration und
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
Unsere
Rechtsanwälte übernehmen dabei die Durchführung der Due Diligence (Legal, Tax, Financial), die steueroptimale Gestaltung der Transaktions- und Finanzierungsstruktur (z.B. steuer- liche Optimierung der
Akquisitionsfinanzierung, Nutzung von Verlustvorträgen, Vermeidung oder Reduzierung von Transaktionskosten) sowie die Erstellung und Verhandlung der rechtlichen Dokumente (Unternehmenskaufvertrag, Beteiligungsvertrag, Finanzierungsverträge, Gründung von Gesellschaften, umwandlungsrechtliche Dokumente usw.).
Daneben umfasst die
gesellschaftsrechtliche
Beratung durch die
Rechtsanwälte unserer
Wirtschaftskanzlei auch die Errichtung von
Private Equity Fonds und
Venture Capital Fonds (ein- schliesslich
Carried Interest und
Co-Investment Schemes und aufsichtsrechtliche Themen) sowie
Immobilienfonds und zwar sowohl bei rein nationalen als auch bei grenzüberschreitenden
Fondsstrukturen.