Wir beraten unsere Mandanten auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven
Arbeitsrechts, vor allem bei der
Vertragsgestaltung, bei der Vertragsbeendigung bzw. der Auflösung von
Anstellungsverhältnissen und der Formulierung von Aufhebungsverträgen sowie bei
arbeitsgericht- lichen Auseinandersetzungen, wobei wir eine aussergerichtliche Streitbeilegung grundsätzlich vorziehen.
Unsere
Wirtschaftskanzlei in
München verfügt über besondere Erfahrungen beim Auslandseinsatz von Mitarbeitern und bei der Beschäftigung von Ausländern im Inland. Des Weiteren beraten wir beim Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere zu Fragen im Zusammenhang mit dem
Arbeitnehmerüberlassungs
gesetz und zu Vermeidungsstrategien zur Scheinselbständigkeit.
Zu den Spezialgebieten unserer
Rechtsanwälte gehört die
Beratung zu und Gestaltung von
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und variablen Vergütungssystemen, z.B. langfristigen Anreizsystemen in Form einer
gesellschaftsrechtlichen Beteiligung von Führungskräften am
Unternehmen sowie Aktienoptionsplänen und Gratifikationsplänen.
Ferner verfügt unsere
Kanzlei über besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der
Sanierung,
Restrukturierung und Übertragung von
Unternehmen und bei der
arbeitsrechtlichen Betreuung der Durchführung von
Insolvenzmassnahmen. Dies umfasst sämtliche Fragen des Betriebsübergangs und Outsourcing, der Betriebsänderung (einschliesslich Personalabbau) und der Anpassung von
Arbeitsbedingungen sowie die Überführung von Pensionssystemen.