AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei | Arbeitsrecht
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Wir beraten unsere Mandanten auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, vor allem bei der Vertragsgestaltung, bei der Vertragsbeendigung bzw. der Auflösung von Anstellungsverhältnissen und der Formulierung von Aufhebungsverträgen sowie bei arbeitsgericht- lichen Auseinandersetzungen, wobei wir eine aussergerichtliche Streitbeilegung grundsätzlich vorziehen.

Unsere Wirtschaftskanzlei in München verfügt über besondere Erfahrungen beim Auslandseinsatz von Mitarbeitern und bei der Beschäftigung von Ausländern im Inland. Des Weiteren beraten wir beim Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere zu Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und zu Vermeidungsstrategien zur Scheinselbständigkeit.

Zu den Spezialgebieten unserer Rechtsanwälte gehört die Beratung zu und Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und variablen Vergütungssystemen, z.B. langfristigen Anreizsystemen in Form einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung von Führungskräften am Unternehmen sowie Aktienoptionsplänen und Gratifikationsplänen.

Ferner verfügt unsere Kanzlei über besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Sanierung, Restrukturierung und Übertragung von Unternehmen und bei der arbeitsrechtlichen Betreuung der Durchführung von Insolvenzmassnahmen. Dies umfasst sämtliche Fragen des Betriebsübergangs und Outsourcing, der Betriebsänderung (einschliesslich Personalabbau) und der Anpassung von Arbeitsbedingungen sowie die Überführung von Pensionssystemen.